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BSG, 27.06.1963 - GS 5/61 |
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- Wolters Kluwer
Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt des Todes nach den Vorschriften des Ehegesetzes (EheG) oder aus einem sonstigen Grunde - Anerkenntnisurteil als sonstiger Grund
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 20, 1
- NJW 1964, 1093
- MDR 1964, 540
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
Auszug aus BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Das bis zum Tode des Versicherten gültige Anerkenntnisurteil stelle als Vollstreckungstitel ohne Rücksicht auf das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs einen sonstigen Grund im Sinne des § 1265 RVO dar, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 29. Juli 1958 (BSG 8, 24) entschieden habe.Er sieht sich daran aber durch das Urteil des 1. Senats vom 29. Juli 1958 - 1 RA 109/57 - (BSG 8, 24) gehindert.
Sei der Titel bis zum Tode rechtsgültig geblieben, so liege ein "sonstiger Grund" im Sinne der Vorschriften der Rentenversicherung vor (BSG 8, 24).
Der Große Senat ist allerdings mit dem 4. Senat und abweichend vom 1. Senat (Urteil vom 29. Juli 1958, BSG 8, 24) der Meinung, daß ein Vollstreckungstitel nicht unter allen Umständen als Voraussetzung für die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente an die frühere Ehefrau ausreicht.
- BSG, 30.06.1960 - 4 RJ 199/58
Anspruch auf Witwenrente - Bestehen einer Unterhaltspflicht eines Verstorbenen …
Auszug aus BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Der 4. Senat bezieht sich zur Begründung seiner Fragen und seiner Rechtsauffassung auf seine Urteile vom 27. November 1959 - 4 RJ 167/58 - (BSG 11, 99) und vom 30. Juni 1960 - 4 RJ 199/58 - (BSG 12, 257), deren Begründung er auch im wesentlichen wiederholt. - BSG, 27.11.1959 - 4 RJ 167/58
Auszug aus BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Der 4. Senat bezieht sich zur Begründung seiner Fragen und seiner Rechtsauffassung auf seine Urteile vom 27. November 1959 - 4 RJ 167/58 - (BSG 11, 99) und vom 30. Juni 1960 - 4 RJ 199/58 - (BSG 12, 257), deren Begründung er auch im wesentlichen wiederholt. - BSG, 20.07.1960 - 1 RA 38/59
Auszug aus BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Diese Voraussetzungen stehen vielmehr gleichwertig nebeneinander, und es ist nach Meinung des Großen Senats durchaus zulässig, wenn bei einer tatsächlichen Unterhaltsleistung "im letzten Jahre vor dem Tode des Versicherten" darauf verzichtet wird zu prüfen, ob sie auf einer besonderen Rechtsposition der früheren Ehefrau beruht oder freiwillig gegeben worden ist; insoweit schließt sich der Große Senat dem Urteil des 1. Senats vom 20. Juli 1960 - 1 RA 38/59 - (BSG 12, 278) nicht an.
- BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung …
Der Umstand, daß dies tatsächlich nicht geschehen ist, ist unerheblich; insoweit ist ausreichend, daß der Versicherte dies nicht getan hat oder nicht zu tun brauchte, weil etwa die Vollstreckung gar nicht versucht wurde und er sich auf die Erfolglosigkeit eines solchen Versuchs verlassen konnte (vgl hierzu Beschluß des Großen Senats des BSG vom 27. Juni 1963, BSGE 20, 1, 5 f). - BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R
Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung …
Hingegen kommt es nicht darauf an, ob eine Zahlung erzwungen werden konnte oder ob ein Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend gemacht worden ist (vgl BSG vom 9.2.1984, 11 RA 84/82, juris RdNr 15; vom 5.2.1976, 11 RA 30/75, BSGE 41, 160, 162; vom 27.6.1963, GS 5/61, BSGE 20, 1, 5) . - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 54/86
Vollstreckbare Urkunde - Unterhaltsvertrag - Änderung der Verhältnisse - …
Auch ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, wie ihn die notarielle Urkunde vom 30. Juni 1970 darstellt (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), kann ein sonstiger Grund i.S. des § 42 Satz 1 AVG sein (BSGE 20, 1, 3 = SozR § 1265 RVO Nr. 17).Einem vollstreckbaren Unterhaltstitel kommt jedoch diese Bedeutung dann nicht mehr zu, wenn der Versicherte wegen einer nachträglich eingetretenen wesentlichen Veränderung in den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen der geschiedenen Ehegatten zur Zeit seines Todes durch eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO oder eine Vollstreckungsgegenklage i.S. des § 767 ZPO die vollstreckungsrechtlichen Wirkungen des Unterhaltstitels hätte beseitigen können (BSGE 20, 1, 5;… BSG SozR § 1265 RVO Nr. 27).
In einem solchen Fall besteht nach dem Sinn und Zweck des § 42 Satz 1 AVG kein Anlaß, den nur formell noch weiter gültigen Titel durch Bewilligung einer Rente zu ersetzen (BSGE 20, 1, 6).
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R
Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher …
Dagegen ist es für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs iS von § 243 SGB VI unerheblich, ob der Anspruch auch hätte durchgesetzt werden können (vgl BSG Beschluss des Großen Senats vom 27. Juni 1963 - GS 5/61 - BSGE 20, 1, 3 = SozR Nr. 17 zu § 1265 RVO …sowie Urteil vom 5. Februar 1976 - 11 RA 30/75 - BSGE 41, 160, 162 = SozR 2200 § 1265 Nr. 14, S 41 f ). - BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94
Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze, die bereits von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rahmen der Feststellung einer Unterhaltspflicht bei der Anwendung des § 1265 Reichsversicherungsordnung (RVO) und des § 42 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) entwickelt worden sind (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluß vom 27. Juni 1963, BSGE 20, 1, 5 f;… BSG vom 26. August 1987, SozR 2200 § 1265 Nr. 86). - BSG, 05.02.1976 - 11 RA 30/75
Eheleute - Scheidung - Unterhaltsvereinbarung - Unterhalt - Veränderung der …
Allerdings hat der Große Senat (GS) des BSG in seinem Beschluß vom 27. Juni 1965 (BSG20, 1 [5] ausgesprochen, daß auch ein vollstreckbarer Titel ein "sonstiger Grund" i. S. von 5 42 Satz 1 AVG sein könne. Hierbei ist jedoch nur ein weiterer "sonstiger Grund" aufgezeigt, der neben die im materiellen Recht wurzelnde Verpflichtung tritt. Es handelt sich dann um eine meist zusätzliche, jedenfalls aber um eine besondere prozessuale Rechtsposition, aus der sich eine Haftung des Versicherten ergab, so daß sie unter dem Gesichtspunkt der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrenten eine Grundlage für einen Anspruch aus 5 42 Satz 1 AVG bilden kann. Ihre Anerkennung. rechtfertigt nicht eine restriktive Auslegung dieser Vorschrift im übrigen. Gerade die vom GS angestellte Erwägung, der Gesetzgeber habe den Begriff des "sonstigen Grundes" nicht auf bestimmte Rechtspositionen beschränken wollen (BSG 20, 1 ZTÄ47) schließt es aus, den aus pro? zessualen Gründen nicht realisierten materiell-rechtlichen Ansprüchen die Eignung abzusprechen, einen Rentenanspruch aus 5 42 Satz 1 AVG zu begründen.Dabei kann nicht unbeachtet bleiben, daß der Unterhaltstitel einen "sonstigen Grund" dann nicht mehr darstellt, wenn der Versicherte "zur Zeit seines Todes" die Wirkungen des Titels nach den Vorschriften der 55 525, 767 ZPO und damit letztlich aus sachlich-rechtlichen Gründen hätte beseitigen können (BSG 20, 1 Af647).
- BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 30/80
Regelsatz der Sozialhilfe; Unterhalt; Prozentualer Anteil
Ob es sich hier um einen "sonstigen Grund" i.S. des § 1265 Abs. 1 RVO handelt, oder ob der Ehemann der Klägerin die Wirkungen dieses Titels nach den Grundsätzen der §§ 323, 767 Zivilprozeßordnung (ZPO) hätte beseitigen können (vgl. BSGE 20, 1 = SozR Nr. 17 zu § 1265 RVO ) kann dahingestellt bleiben. - LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3606/13 Die Überprüfung ist so vorzunehmen, wie es der Rechtsposition beider Ehegatten in einem Unterhaltsstreit entsprochen hätte (BSG (Bundessozialgericht) Großer Senat, Beschluss vom 27.06.1963, - GS 5/61 - BSG, Urteil vom 05.02.1976, 11 RA 30/75, bei in juris).
seines Todes die Wirkungen eines Vollstreckungstitels nach den Grundsätzen der §§ 323a, 767 ZPO beseitigen können und hat er dies nicht getan oder nicht tun müssen, weil etwa die Vollstreckung nicht versucht wurde oder er sich auf die Erfolglosigkeit des Versuchs verlassen konnte, ist der Titel keine ausreichende Grundlage für einen Unterhaltsanspruch mehr (BSG Großer Senat, Beschluss vom 27.06.1963, - GS 5/61-, in juris).
- BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 70/79 Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in der Entscheidung vom 27° Juni 1963 (GS 5/61, Bd 20, i) betont, daß auch nicht realisierte und sogar nicht realisierbare Unterhaltsansprüche durch die Renten ersetzt werden° Wenn " 13 ".
(BSGE 20, 1) geht als selbstverständlich davon aus, daß das Bestehen des materiell=rechtlichen Unterhaltsanspruches die eigentliche Leistungsvoraussetzung für die Hinterbliebenen= 14.
- BSG, 10.05.1977 - 11 RA 18/76
Verpflichtung zu Unterhaltsleistung - Prozeßvergleich mit Vollstreckungsklausel
Demgegenüber wurde jedoch andererseits betont, daß ein bestehender Titel und Anspruch nicht genügt, wenn der Versicherte die Wirkungen des Titels nach den Grundsätzen der 55 525, 767 ZPO beseitigen oder wenn er dem Unterhaltsanspruch die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten konnte (BSG 20, 1;… SozR Nr. 27 zu 5 1265 EVO).Der "Annahme", daß der Versicherte die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, wenn er mit deren Durchführung rechnen mußte, wohl beseitigt hätte, bedurfte es nicht; die Möglichkeit, daß er das hätte tun können, reichte aus (BSG 20, 1).
- BSG, 30.01.1996 - 8 RKn 9/93
Vollstreckbarer Unterhaltsvergleich als sonstiger Grund iS. des § 65 Abs. 1 S. 1 …
- BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der …
- BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61
Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen …
- BSG, 28.02.1990 - 8 RKn 3/89
Verschleiertes Arbeitseinkommen bei Geschiedenenwitwenrente
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 48/80
Hinterbliebenenrente - Scheidung - Unterhalt
- LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 R 539/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2008 - L 4 R 1719/05
Geschiedenenwitwenrente; entfallener gesetzlicher Unterhaltsanspruch; …
- BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Unterhaltspflicht - Unterhaltsverfahren - Tod des Versicherten - …
- BSG, 07.09.1982 - 1 RA 87/80
Unterhaltsanspruch; Berechnung des Unterhalts; Mindestbedarf; Unterkunftskosten
- BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten
- BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 17/83
Ausländischer Unterhaltsanspruch - Sonstige Gründe - Tod des Versicherten - …
- BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 14/87
Unterhaltspflicht - Scheidung - Erwerbsunfähigkeitsrente - …
- BSG, 31.01.1979 - 11 RA 22/78
- BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 61/85
- BVerwG, 24.10.1967 - I C 6.65
Rechtliche Wirkungen eines nachehelichen Unterhaltsverzichts auf den Anspruch auf …
- BSG, 23.06.1964 - 1 RA 90/62
Anspruch zweier Ehefrauen auf Witwenrente - Teilung einer Witwenrente nach der …
- LSG Bayern, 05.08.1999 - L 14 RA 53/98
Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente; Vollstreckungstitel als Voraussetzung …
- BSG, 09.09.1982 - 11 RA 52/81
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Begehung strafbarer Handlungen; Betätigung als …
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung
- BSG, 09.02.1984 - 11 RA 84/82
- BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75
Eheleute - Versicherung des Ehemannes - Hinterbliebenenrente - Scheidung in der …
- BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/78
- BSG, 16.03.1979 - 9 RV 80/78
- BSG, 29.10.1968 - 4 RJ 421/67
Ansprüche der geschiedenen Frau - Angemessener Unterhalt - Unterhalt im …
- BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 3/82
- BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 266/70
- BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
- BSG, 23.09.1966 - 12 RJ 114/63
- BSG, 01.07.1965 - 4 RJ 265/62
- BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 326/62
- BSG, 04.11.1964 - 1 RA 127/63
Voraussetzungen für die Wiedergewährung einer Witwenrente nach Auflösung einer …
- BSG, 01.10.1964 - 1 RA 146/61
- BSG, 02.09.1964 - 1 RA 77/63
- BSG, 23.06.1964 - 12 RJ 424/62
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.1971 - L 2 I 28/70
- BSG, 30.09.1965 - 12 RJ 62/63
- BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 438/63
- BSG, 02.12.1964 - 4 RJ 543/61
- BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 22/59
- BSG, 24.03.1964 - 3 RJ 124/60
- BSG, 03.03.1964 - 4 RJ 299/60
- BSG, 28.11.1963 - 12 RJ 442/62
- BSG, 29.10.1963 - 3 RJ 16/59
- BSG, 27.09.1963 - 3 RJ 28/59
- BSG, 28.08.1963 - 12 RJ 220/61
- BSG, 28.08.1963 - 3 RJ 312/60
- BSG, 27.08.1971 - 1 RA 41/71